Zielsetzung
Das Sofortprogramm richtet sich an niedersächsische Kommunen, die eine erhebliche Betroffenheit von der Corona-Pandemie in der Innenstadt oder im Ortskern aufweisen. Die Mittel sollen zur Krisenbewältigung und zur grünen und digitalen Transformation der Wirtschaft eingesetzt werden. Die Kommunen können damit die Innenstadtgestaltung an neue, durch die Pandemie verursachte oder verstärkte Herausforderungen anpassen. Dazu gehören neue Nutzungsformen, stärkere Nutzungsmischungen, die die Innenstädte lebendiger machen, sowie Verknüpfungen von digitalen und stationären Angeboten und Lösungen zu Klimaschutz und Klimafolgenanpassung.
Was wird gefördert?
Gefördert werden investive und nicht-investive Maßnahmen, deren Schwerpunkt in der Innenstadt und/oder im Ortskern der Ober-, Mittel- und Grundzentren von am Programm teilnehmenden Städten, Gemeinden oder Samtgemeinden liegt. Vielfältige Fördergegenstände sind definiert in den Handlungsfeldern:
- Konzepte und Strategien
- Maßnahmen für leerstehende und/oder abgängige Immobilien
- Handel und Dienstleistungen
- Kultur, Freizeit und Tourismus
- Natur und Klimaschutz
- Verkehr und Logistik
Wie wird gefördert?
Die Förderung beträgt maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Investive Maßnahmen müssen einen Projektumfang von mindestens 50.000 Euro nachweisen, nicht-investive Maßnahmen wie beispielsweise Konzepte, Strategien, Gutachten oder Mietsubventionen müssen einen Projektumfang von 30.000 Euro nachweisen.
Fördervoraussetzungen
Die Förderwürdigkeit ergibt sich aus der Zuordnung zu einem der Fördergegenstände. Für nicht-kommunale Antragsteller ist eine positive Stellungnahme vorzulegen, in der die Kommune die Beantragung im Rahmen des reservierten Budgets befürwortet.