EU Niedersachen

Seenentwicklung

Förderperiode:
2021 - 2027
Fonds:
ELER

Durch die Maßnahme Seenentwicklung werden Vorhaben unterstützt, die zur Verbesserung der Wasserqualität und des ökologischen Zustands an Seen beitragen, etwa durch eine Reduzierung von Stoffeinträgen. Davon profitieren nicht nur Natur und Umwelt, sondern auch die Gewässernutzenden.

Zielsetzung

Mit diesem Förderinstrument können Vorhaben durchgeführt werden, mit denen der ökologische Zustand von Stillgewässern dauerhaft verbessert wird und damit auch das natürliche Erbe des ländlichen Raums bewahrt bleibt. Gefördert werden Sanierungen und Restaurierungen, wenn sie die Gewässerqualität von Stillgewässern in ökologischer und chemischer Hinsicht, gemessen an den Qualitätskriterien der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG WRRL) verbessern. Berücksichtigt werden vorrangig Stillgewässer mit einer Fläche von 50 ha und kleinere Stillgewässer, die für die Wasserwirtschaft, den Naturschutz oder die ländliche Entwicklung von Bedeutung sind.

Was wird gefördert?

Folgende Maßnahmen zur Sanierung und Restaurierung von Seen können u. a. gefördert werden:

  • Investitionen zur naturnahen Seenentwicklung durch Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen und Überflutungsbereichen sowie Anlage und Gestaltung von Randstreifen und Schutzbepflanzungen,
  • Investitionen zur Reduzierung von Stoffeinträgen (z. B. durch Verlegung von Zuläufen),
  • Entschlammung,
  • Erprobung innovativer Verfahren,
  • weitere Ausgaben im Zusammenhang mit o. g. Maßnahmen (z. B. Erwerb von Grundstücken oder neuen Maschinen, Machbarkeitsstudien, Planungen, Kontrolluntersuchungen).

Vorhaben, zu denen eine rechtliche Verpflichtung besteht (z. B. verbindliche Kompensationsmaßnahmen), sind nicht förderfähig.

Wie wird gefördert?

Der Fördersatz beträgt 90 % bzw. 100 % für Vorhaben in Trägerschaft des Landes. Für Vorhaben in anderer Trägerschaft (mit Ausnahme von Kommunen und deren Zusammenschlüssen) kann sofern ein übergeordnetes Landesinteresse besteht, ein Zuschuss von 100 % gewährt werden.

Fördervoraussetzungen

Die Projekte müssen zur Verbesserung der ökologischen Qualität oder des chemischen Zustands der Gewässer nach der EG WRRL beitragen und die Anforderungen der Wasserwirtschaft, des Umweltschutzes sowie von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigen.

Stand: September 2022 Impressum Datenschutz