EU Niedersachen

Europäische Innovationspartnerschaften für landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit

Förderbereich:
Innovation
Förderperiode:
2021 - 2027
Fonds:
ELER

Mit der Europäischen Innovationspartnerschaft „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ (EIP Agri) hat die Europäische Kommission ein neues Förderinstrument geschaffen, um den Austausch von Wissen zwischen Landwirtschaft und Wissenschaft zu verbessern. Ziel ist es, den Transfer von Innovationen in die Praxis zu unterstützen.

Zielsetzung

Mit der Fördermaßnahme EIP Agri wird ein Beitrag zu einer wettbewerbsfähigen, nachhaltig wirtschaftenden und tierartgerechten Land- und Ernährungswirtschaft geleistet.

Thematische Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen:

  • Wettbewerbsfähige, ressourcenschonende und artgerechte Produktionssysteme in der konventionellen und ökologischen Tierhaltung,
  • Weiterentwicklung von wettbewerbsfähigen Ackerbau-, Grünland- und Dauerkulturbewirtschaftungssystemen,
  • Weiterentwicklung von landwirtschaftlichen Bewirtschaftungssystemen zur Verbesserung der Treibhausgasbilanz und
  • Produkt- und Prozessinnovationen entlang der gesamten landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette einschließlich zugehöriger Geschäftsmodelle.

Dazu werden sogenannte „Operationelle Gruppen“ (OGs) unterstützt, die die relevanten Akteure in den jeweiligen Themenbereichen zusammenführen und im Rahmen eines konkreten Projekts den Transfer von Innovationen in die land- und ernährungswirtschaftliche Praxis vorantreiben.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Einrichtung der Operationellen Gruppen und deren Tätigkeit, d. h.

  • laufende Ausgaben der Zusammenarbeit der OGs sowie
  • Ausgaben für die Durchführung von Innovationsprojekten in Form von Entwicklungs- und /oder Pilotprojekten.

Die Operationelle Gruppe ist für die Koordinierung der Projektpartner, die ordnungsgemäße Umsetzung und finanzielle Abwicklung des Projekts sowie die Beteiligung am nationalen und EU weiten Netzwerk der EIP Agri zuständig.

Wie wird gefördert?

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Tätigkeit der Operationellen Gruppe und kann bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben betragen.

Fördervoraussetzungen

Projekte müssen den oben genannten thematischen Schwerpunkten entsprechen und u. a. die Niedersächsische „Regionale Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung“ (RIS3) berücksichtigen.

Eine Operationelle Gruppe muss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen. Dabei muss mindestens ein Mitglied der OG ein landwirtschaftliches oder gartenbauliches Unternehmen oder ein Unternehmen aus dem Bereich Verarbeitung und Vermarktung sein.
Zugelassen sind außerdem:

  • der Landwirtschaft vor- und nachgelagerte Unternehmen,
  • Forschungs- und Versuchseinrichtungen sowie Hochschulen,
  • Beratungs- und Dienstleistungseinrichtungen,
  • Verbände, landwirtschaftliche Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Stand: September 2022 Impressum Datenschutz