EU Niedersachen

Fließgewässerentwicklung

Förderperiode:
2021 - 2027
Fonds:
ELER

Bäche und Flüsse sind wichtige Bestandteile der Ökosysteme und wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Mit der Fördermaßnahme Fließgewässerentwicklung werden Vorhaben finanziert, die den Zustand der heimischen Bäche und Flüsse und ihrer Auen verbessern.

Zielsetzung

Mit diesem Förderinstrument sollen die Wiederherstellung und der Erhaltung der natürlichen Dynamik, Struktur und Funktionsfähigkeit von Gewässern gefördert werden. Diese Maßnahmen leisten einen Beitrag zur Umsetzung der Ziele der Bewirtschaftungspläne bzw. Maßnahmenpläne nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG WRRL).
Darüber hinaus sollen in diesem Zusammenhang auch Vorhaben unterstützt werden, die anderen Zielen, wie Hochwasser- oder Naturschutz, dienen. Die Gebietskulisse Fließgewässerentwicklung umfasst das Gewässernetz der EG WRRL sowie bestimmte weitere Nebengewässer.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte, die einen Beitrag zur Verbesserung der Wasserqualität leisten sowie begleitende Vor- und Nacharbeiten. Hierzu zählen folgende Vorhaben:

  • Naturnahe Umgestaltungen im Gewässer-, Böschungs- und Talauenbereich,
  • Anlage von Auenwäldern, Gewässerrandstreifen und Schutzpflanzungen sowie der Wiederanschluss von Altarmen zur Verbesserung des Wasserhaushaltes und zur Verminderung von Stoffeinträgen,
  • Beseitigung und Umgestaltung ökologisch wirksamer Barrieren (z. B. Anlage von Umflutern, Fischpässen oder die Rückverlegung von Deichen),
  • Sonstige erforderliche Ausgaben im Zusammenhang mit o. g. Vor haben (z. B. Planungen, Zweckforschungen, Erwerb von Grundstücken und Entschädigungs- bzw. Ablösezahlungen, Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung, etc.).

Neben größeren und mittleren Vorhaben sollen auch kleine bzw. kleinräumig geplante Projekte unterstützt werden, die auf der lokalen Ebene zur Zielerreichung der EG WRRL beitragen.

Wie wird gefördert?

Der Fördersatz beträgt 90 %. Bei Vorhaben in Trägerschaft des Landes beträgt der Zuschuss 100 %. Kleinere Vorhaben (bis maximal 15.000 Euro) werden ausschließlich aus Landesmitteln gefördert.

 

Fördervoraussetzungen

Die Vorhaben müssen die Anforderungen der Wasserwirtschaft, des Umweltschutzes sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigen.
Des Weiteren sollen sie zur Verbesserung der ökologischen Qualität oder des chemischen Zustands der Gewässer nach der EG WRRL beitragen.

Stand: September 2022 Impressum Datenschutz