EU Niedersachen

Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten

Förderperiode:
2021 - 2027
Fonds:
ELER

Mit der Maßnahme „Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten“ wurde ein Instrument zur Sicherung des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 geschaffen. Unterstützt werden insbesondere freiwillige Vorhaben zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Arten der ländlichen Landschaften.

Zielsetzung

Mit der Maßnahme „Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten“ werden die Ausarbeitung und Aktualisierung von Plänen und Konzepten sowie freiwillige Vorhaben unterstützt, die der Sicherung des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000, der Naturschutzgebiete und Großschutzgebiete dienen. Hierdurch werden Beträge zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von wertvollen Lebensräumen der ländlichen Landschaften sowie der entsprechenden Arten geleistet.

Was wird gefördert?

Die Fördermaßnahme gliedert sich in zwei Teilbereiche. Gefördert werden sowohl „Pläne für Lebensräume und Arten“ als auch konkrete „Vorhaben für Lebensräume und Arten“.
Im Bereich „Pläne für Lebensräume und Arten“ wird die Ausarbeitung und Aktualisierung von Plänen zum Schutz und zur Bewirtschaftung von Natura 2000-Gebieten und sonstigen Gebieten mit hohem Naturwert unterstützt. Hierzu zählen insbesondere folgende Vorhaben:

  • Ausarbeitung und Aktualisierung von Managementplänen für Natura 2000-Gebiete,
  • Ausarbeitung und Aktualisierung von Pflege- und Entwicklungsplänen für sonstige Gebiete mit hohem Wert für den Naturschutz,
  • Ausarbeitung und Aktualisierung von sonstigen, projektbezogenen Planungen und Konzepten,
  • Ausarbeitung und Aktualisierung von Konzepten für Artenschutz- und Artenhilfsmaßnahmen

Der Bereich „Vorhaben für Lebensräume und Arten“ bietet Fördermöglichkeiten für Projekte zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Arten der ländlichen Landschaften sowie zur Verbesserung der biologischen Vielfalt. Gegenstand der Förderung sind u. a. Projekte für

  • Hoch- und Übergangsmoore, Niedermoore und Sümpfe, Gehölzbestände inkl. Wallhecken, Hecken, Streuobstwiesen,
  • Fließ- und Stillgewässer sowie deren Auen,
  • Biotope an Küsten, Fels- und Gesteinsbiotope, Offenlandbiotope, Bergwiesen, Magerrasen, Heiden und artenreiches Grünland,
  • naturnahe und kulturhistorisch wertvolle Wälder,
  • Lebensräume gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowie konkrete Projekte zum Schutz, zur Förderung und zur Wiederansiedlung von Tier- und Pflanzenarten.

Zudem sind die Durchführung von Bestandsaufnahmen zu Planungen und Projekten, Effizienzkontrollen, die Erarbeitung und Durchführung von speziellen Monitoringkonzepten sowie Projekt- und Schutzgebietsmanagements einschließlich der Maßnahmenplanungen förderfähig. Darüber hinaus unterstützt die Maßnahme u. a. auch den Erwerb von neuen Maschinen und Geräten, baulichen Anlagen sowie von wertvollen Flächen für den Naturschutz.

Wie wird gefördert?

Der Fördersatz beträgt bis zu 80 %, bei Vorhaben in Trägerschaft der Länder Niedersachsen und Bremen 100 %. Bei anderen Vorhabenträgern kann im begründeten Einzelfall die Zuwendung bis zu 100 % betragen, wenn ein besonderes Landesinteresse vorliegt. Die förderfähigen Ausgaben müssen bei Gebietskörperschaften in Niedersachsen mindestens 75.000 Euro und in Bremen mindestens 50.000 Euro betragen. Für andere Antragsteller liegt die Mindest-Fördersumme in Niedersachsen bei 50.000 Euro und in Bremen bei 25.000 Euro.

Fördervoraussetzungen

Die Projekte müssen einen Beitrag zur Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt leisten. Zudem muss der Schwerpunkt der Förderung insbesondere auf der Sicherung der Natura 2000-Flächen, der Naturschutzgebiete sowie der Großschutz gebiete liegen.

Stand: September 2022 Impressum Datenschutz