Mit der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) werden betriebliche Investitionen der gewerblichen Wirtschaft, der Tourismuswirtschaft und des Beherbergungsgewerbes angeregt, die in erster Linie dazu dienen, die Wirtschaft zu stärken und Standortnachteile gewerblicher Betriebe auszugleichen.
Zielsetzung
Diese Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft in strukturschwachen Regionen zu stärken. Zudem werden neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze geschaffen und bestehende dauerhaft gesichert. Erfasst werden von dem Programm zum Beispiel Investitionen, die Erweiterungen oder Errichtungen in verschiedenen Segmenten betreffen. Ebenso möglich ist die teilweise Förderung, wenn neue Produkte ins firmeneigene Portfolio aufgenommen oder die Produktionsprozesse grundlegend geändert werden. Ebenfalls gefördert wird der Umstand der Expansion – also, wenn ein Unternehmen beabsichtigt, gewisse Vermögenswerte zu erwerben.
Was wird gefördert?
Bei kleinen und mittleren Unternehmen:
- Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen
- Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
- Diversifizierung der Produktion in vorher dort nicht hergestellte Produkte
- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
Bei großen Unternehmen:
- Errichtungsinvestitionen
- Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
- Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte/ der Produktion in vorher dort nicht hergestellte Produkte
- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
Wie wird gefördert?
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form eines sachkapitalbezogenen Zuschusses gewährt. Das förderfähige Investitionsvolumen muss mindestens 50.000 Euro betragen.
Fördervoraussetzungen
Voraussetzungen für eine Förderung sind u. a., dass mit den Investitionsvorhaben neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden, die zudem ausschließlich zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen führen. Darüber hinaus müssen durch die Investitionen zusätzliche, nicht unerhebliche Einkommensquellen in der jeweiligen Region geschaffen werden.