EU Niedersachen

Bildungsmaßnahmen zur beruflichen Qualifizierung

Förderperiode:
2021 - 2027
Fonds:
ELER

Dieses Förderinstrument zur Berufsbildung und Qualifizierung richtet sich an Erwerbstätige und Beratende in der Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau sowie an Landfrauen, Dorfmoderatorinnen und Dorfmoderatoren. Diese Zielgruppe profitiert von vergünstigten Angeboten zur Weiterbildungen etwa zu betriebswirtschaftlichen, ökologischen oder technischen Themen.

Zielsetzung

Wesentliches Ziel ist es, durch Wissenstransfer eine Erhöhung der fachlichen Qualifikationen zu erreichen und auf diese Weise langfristig Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum zu sichern sowie neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Lehrgänge, Workshops, Coaching sowie Exkur sionen und Betriebsbesuche im Rahmen einer mehrtägigen Qualifizierungsmaßnahme. Förderfähige Weiterbildungsmaßnahmen müssen zur Verbesserung der beruflichen Qualifikation in einem der folgenden Schwerpunkte beitragen:

  • Erwerbstätige der Land- oder Forstwirtschaft oder des Gartenbaus sollen ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern oder befähigt werden neue Unternehmensfelder auf- und auszubauen,
  • Beratende sollen ihre Fähigkeiten und Kompetenzen für land-, forst- und gartenbauwirtschaftliche
    Themen erweitern,
  • Landfrauen und Frauen in der Landwirtschaft sollen Fähigkeiten und Kompetenzen zur Regionalvermarktung, zur Unterstützung des Dialogs zwischen Erzeugern und Verbrauchern sowie zur Etablierung neuer Einkommensmöglichkeiten außerhalb der Landwirtschaft aufgezeigt bekommen,
  • Dorfmoderatorinnen und Dorfmoderatoren sollen befähigt werden, Dorfentwicklungsprozesse fachgerecht zu moderieren und zu begleiten.

Wie wird gefördert?

Bildungsträger erhalten für Personal- und Sachausgaben, die bei der Durchführung der Qualifizierungsmaßnahme entstehen, eine Förderung von 80 %. Pro teilnehmender Person und Unterrichtstag mit acht Unterrichtseinheiten wird ein Zuschuss von höchstens 100 Euro je Teilnehmenden gewährt. In Einzelfällen kann die Bemessungsobergrenze pro Person und Unterrichtseinheit angehoben werden. Die Bildungsanbieter geben diese Förderung durch vergünstigte Kursgebühren an die Teilnehmenden weiter.

Interessierte Teilnehmende an diesen Qualifizierungsmaßnahmen können sich direkt an den Bildungsanbieter wenden und bekommen dort die Weiterbildungsmaßnahme vergünstigt angeboten.

Fördervoraussetzungen

Anbieter von Qualifizierungsmaßnahmen müssen sich zunächst bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) als Bildungsträger anerkennen lassen, um Bildungsmaßnahmen durchführen und eine Förderung beantragen zu können.

An den Qualifizierungsmaßnahmen müssen i. d. R.
mindestens sechs förderfähige Teilnehmer und insgesamt maximal 30 Personen teilnehmen (mindestens 24 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten an mindestens drei Tagen).

Teilnehmende gelten dann als förderfähig, wenn sie in Niedersachsen oder Bremen entweder wohnen oder arbeiten sowie Mitarbeiter bzw. Einzelunternehmer eines Kleinstunternehmens oder eines kleinen und mittleren Unternehmens (KMU) sind.

Stand: September 2022 Impressum Datenschutz