In Niedersachsen prägen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) das wirtschaftliche Leben. Damit diese Betriebe sich stetig weiterentwickeln und insbesondere ihre Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft steigern können, fördert das Land Niedersachsen kommunale Beratungsangebote für KMU zum Wissens- und Technologietransfer.
Zielsetzung
Dieses Förderprogramm zielt darauf ab, KMU über Beratungen durch Gebietskörperschaften oder von diesen mit der Wirtschaftsförderung betrauten Einrichtungen stärker ins Innovationsgeschehen einzubeziehen sowie Informationsaustausch und Zusammenarbeit mit regionalen wissenschaftlichen Einrichtungen anzuregen. Die Beratungsleistungen erstrecken sich u. a. auf Potenziale neuer Technologien, Prozess- oder Organisationsinnovationen, die Implementierung neuer Technologien sowie die Entwicklung und Umsetzung eigener Projektideen in neue Produkte oder Dienstleistungen.
Was wird gefördert?
Beratungsangebote mit qualifizierten Beratungen für KMU zu den Themen:
- Potenziale neuer Technologien, Prozess- oder Organisationsinnovationen
- Implementierung neuer Technologien, Prozess- oder Organisationsinnovationen
- Entwicklung und Umsetzung eigener Projektideen in neue Produkte oder Dienstleistungen
- Antragstellungen zu Innovationsförderprogrammen
Beratungsangebote mit Aufschlussgesprächen (Vor- und Nachbereitung) zu:
- Erfassung des Unterstützungsbedarfs
- Informationen zu wissenschaftlichen, insbesondere regionalen Einrichtungen
- Kontaktvermittlung zu möglichen Kooperationspartnern
- • Informationen zu passenden Netzwerken und Clustern
- Informationen zu öffentlichen Fördermöglichkeiten
- Kontaktvermittlung zu Experten für eine
qualifizierte Beratung
Beratungsangebote mit begleitenden Maßnahmen:
- Veranstaltungen zur Darstellung des Vorhabens sowie der erreichten Projektergebnisse
- Projektmanagement, insbesondere die Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen den Projektpartnern
- Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben. Der Bewilligungszeitraum kann sich auf bis zu vier Jahre erstrecken.
Fördervoraussetzungen
Für eine Förderung müssen u. a. folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Es muss ein Konsortium bestehend aus mehreren Gebietskörperschaften oder Wirtschaftsfördereinrichtungen unter der Leitung eines Konsortialpartners gegründet werden. Die zu fördernde Maßnahme muss vom Antragsteller zusätzlich zu seinen Aufgaben übernommen werden.
- Das Vorhaben darf sich ausschließlich auf die Spezialisierungsfelder der niedersächsischen „Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)“ konzentrieren. Zu diesen gehören die Mobilitätswirtschaft, Gesundheits- und Sozialwirtschaft, Energiewirtschaft, Land- und Ernährungswirtschaft, Digitale und Kreditwirtschaft, Neue Materialien / Produktionstechnik sowie die Maritime Wirtschaft.
- Die angemessene Qualifikation der Berater ist nachzuweisen.
- Die Ausgaben für qualifizierte Beratungen betragen mindestens 30 Prozent.