Im Rahmen dieser Fördermaßnahme erhalten wirtschaftsnahe außeruniversitäre Forschungseinrichtungen eine bedarfsgerechte Ausstattung für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Als wichtige Kooperationspartner tragen sie in hohem Maße dazu bei, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gute Rahmenbedingungen bei der Entwicklung und Umsetzung neuer Produkt- und Verfahrensideen zu verschaffen.
Zielsetzung
Ziel der Förderung ist, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen als Innovationsmotoren für mittelständische Unternehmen zu stärken. Denn insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sind nur sehr begrenzt in der Lage, die Entwicklung von Innovationen selbst voranzutreiben. Die wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen sorgen für Wissens- und Technologietransfer und leisten so einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit niedersächsischer Unternehmen.
Was wird gefördert?
- Erweiterung und Modernisierung der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur
- Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben. Die Mindestförderung beläuft sich zum Zeitpunkt der Bewilligung auf 100.000 Euro. Der Bewilligungszeitraum beträgt grundsätzlich drei Jahre.
Fördervoraussetzungen
Voraussetzung für eine Förderung ist u. a., dass die Forschungsstruktur mindestens einem Spezialisierungsfeld der niedersächsischen „Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)“ zugeordnet werden kann.