EU Niedersachen

Weiterbildung in Niedersachsen

Förderperiode:
2021 - 2027
Fonds:
ESF+

Starke und wettbewerbsfähige Unternehmen brauchen gut aus- und weitergebildete Beschäftigte. Durch eine regelmäßige Qualifizierung und Weiterbildung können Fähigkeiten und Kompetenzen gesteigert bzw. erworben werden, die notwendig sind, um die wachsenden Anforderungen an den einzelnen Arbeitsplatz zu bewältigen.

Zielsetzung

Ziel des Förderprogramms „Weiterbildung in Niedersachsen“ (WiN) ist es, insbesondere Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen individuell zu qualifizieren und weiterzubilden. Denn die berufliche Weiterbildung sichert zum einen die langfristige Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zum anderen trägt sie wesentlich dazu bei, den Fachkräftebedarf in Niedersachsen nachhaltig zu sichern. Neben der individuellen Weiterbildung von Beschäftigten können auch Bildungseinrichtungen gefördert werden, die überbetriebliche Weiterbildungskonzepte zu thematischen Weiterbildungsschwerpunkten entwickeln.

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Ausgaben für Qualifizierung (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren)
  • Personalausgaben für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Maßnahme (Ausgaben für
    Frei stellungen mit einem Pauschalbetrag)
  • Teilnehmende Betriebsinhaber werden ohne Freistellung gefördert
  • Entwicklung überbetrieblicher Weiterbildungskonzepte zu thematischen Weiterbildungsschwerpunkten, die im Rahmen eines Förderaufrufs vom zuständigen Ministerium festgelegt werden können

Wie wird gefördert?

Von den Gesamtkosten für eine Qualifizierung im Rahmen individueller Weiterbildungsmaßnahmen können maximal 50 % gefördert werden. Die Mindestfördersumme beträgt absolut 1.000 Euro. Die Ausgaben für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bei individuellen Weiterbildungsangeboten sind bis zu einer Höhe von 25 Euro pro Teilnehmenden und Zeitstunde zuwendungsfähig. Unternehmen müssen die Maßnahme mit einem Direktbeitrag von mindestens 10 % der Lehrgangsgebühren privat kofinanzieren.

Die Förderung der Entwicklung überbetrieblicher Weiterbildungskonzepte erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben. Diese werden maximal in Höhe von 40.000 Euro berücksichtigt.

Fördervoraussetzungen

Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen können nur gefördert werden, wenn sie inhaltlich in sich abgeschlossen sind und allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikationen vermitteln sowie mit einem Zertifikat abschließen.

Weitere Projekte aus dem Förderprogramm:

Weiterbildung in Niedersachsen
ESF
Region:
Weser-Ems
Landkreis/kreisfreie Stadt:
Cloppenburg
Projektträger:
Wernsing Feinkost GmbH
zum Projekt
ESF
Region:
Leine-Weser
Landkreis/kreisfreie Stadt:
Hildesheim
Projektträger:
AMEOS Niedersachsen Bremen
zum Projekt
ESF
Region:
Lüneburg
Landkreis/kreisfreie Stadt:
Harburg
Projektträger:
Ostfriesische Tee Gesellschaft GmbH & Co. KG
zum Projekt
ESF
Region:
Leine-Weser
Landkreis/kreisfreie Stadt:
Hannover Landeshauptstadt
Projektträger:
KÖTTER SE & Co. KG Security, Hamburg
zum Projekt
ESF
Region:
Lüneburg
Landkreis/kreisfreie Stadt:
Lüneburg
Projektträger:
Dening Steuerberatungsgesellschaft mbH
zum Projekt
ESF
Region:
Leine-Weser
Landkreis/kreisfreie Stadt:
Hannover Landeshauptstadt
Projektträger:
AWO Soziale Dienste Bezirk Hannover gGmbH
zum Projekt
Stand: Juli 2024 Impressum Datenschutz