Eine Fördermaßnahme im Rahmen der „Perspektive Berufsausbildung“ ist die Förderung von Ausbildungsverbünden in Partnerschaft mit Betrieben, die eine bessere regionale Versorgung mit betrieblichen Ausbildungsplätzen gewährleistet.
Die berufliche Ausbildung wurde gerade begonnen, steht möglicherweise auch kurz vor dem Abschluss – und dann geht der Ausbildungsbetrieb in die Insolvenz. Was tun? Die Fördermaßnahme „Förderung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben“ leistet wichtige Abhilfe, indem Betriebe unterstützt werden, die Auszubildende aus Insolvenzbetrieben zur Fortführung ihrer Ausbildung übernehmen bzw. einstellen.
Zielsetzung
Die Förderung von Verbundausbildung dient der besseren regionalen Versorgung der Ausbildungsplatzbewerberinnen und Ausbildungsplatzbewerber mit betrieblichen Ausbildungsplätzen. Damit sollen zusätzliche Betriebe für die Ausbildung gewonnen werden und es wird ein effektives Matching zwischen Angebot und Nachfrage in den regionalen Ausbildungsmärkten hergestellt.
Ziel der Fördermaßnahme „Förderung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben“ ist es, Auszubildenden aus Betrieben, die nicht weiter ausbilden können, durch Übernahme und Einstellung durch andere Betriebe den erfolgreichen Abschluss ihrer begonnenen Ausbildung zu ermöglichen und damit den Weg in den Beruf zu ebnen.
Die Schaffung von Voraussetzungen für einen erfolgreichen Berufsabschluss wirkt dem Fachkräftemangel in der Wirtschaft und den Betrieben entgegen.
Was wird gefördert?
Folgende Vorhaben werden gefördert:
Förderung von Ausbildungsverbünden:
- Durchführung von Verbundausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBIG), der Handwerksordnung oder dem Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (AltPflgG)
Förderung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben:
- Übernahme und Einstellung eines Auszubildenden zur Fortführung der begonnenen Ausbildung aus einem Insolvenzunternehmen, einem stillgelegten Betrieb oder einem Betrieb, dem Einstellung oder Ausbildung untersagt wurden
Wie wird gefördert?
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben gewährt.
Fördervoraussetzungen
Es ist erforderlich, dass der Ausbildungsvertrag im Rahmen einer betrieblichen Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Altenpflegegesetz abgeschlossen wird. Bedingung ist für alle Antragsberechtigten,
dass Betriebs- oder Ausbildungsstätte in Niedersachsen ist.
Bei einer Förderung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben muss das zukünftige Ausbildungsverhältnis eine Laufzeit von mindestens sechs Monaten haben. In der Fördermaßnahme „Förderung der Übernahme und Ausbildung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben“ muss der Ausbildungszeitraum gemäß Ausbildungsvertrag spätestens am 28.02.2023 enden, die Förderung von Projekten zur Verbundausbildung ist auf die Laufzeit von 42 Monaten beschränkt.