Mit diesem Förderprogramm werden KMU sowie unterstützende Einrichtungen bei investiven oder beratenden Maßnahmen gefördert, die einen Beitrag zur besseren Nutzung betrieblicher Ressourcen und effizienteren Energienutzung leisten.
Zielsetzung
Ziel dieser Förderung ist es, den CO2-Ausstoß nachhaltig zu verringern sowie die Energie- und Rohstoffproduktivität in der niedersächsischen Wirtschaft zu verbessern.
Was wird gefördert?
Folgende Vorhaben werden gefördert:
- • Investitionen in Gebäude und Anlagen zur Verringerung des Energieverbrauchs
- Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von Wärme aus regenerativer Energie (inklusive der Errichtung von Wärmenetzen und innovativer Speicherung erneuerbarer Energien am Ort ihres Entstehens)
- Betriebliche Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben. Die Zuschusshöhe für Maßnahmen zur Energieeffizienz liegt zwischen 25.000 Euro und 250.000 Euro, für Netzwerke bei maximal 200.000 Euro.
Fördervoraussetzungen
Antragsteller müssen die Expertise eines vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie autorisierten Beratungsunternehmens beifügen, die die technische Durchführbarkeit und die erzielte jährliche Einsparung an Tonnen CO2-Äquivalenten bescheinigt. Bei Energieeffizienzmaßnahmen kann das Gutachten auch durch einen Sachverständigen erstellt werden. Das Sachverständigengutachten darf nicht von dem mit der Planung der Maßnahme befassten Ingenieur- oder Planungsbüro erstellt werden.