Mit der Förderrichtlinie „Klimaschutz durch Moorentwicklung“ werden freiwillige Vorhaben zum Erhalt und zur Entwicklung von Hoch- und Niedermooren unterstützt, die dem Klimaschutz dienen, indem sie zu einer Reduzierung von Treibhausgasemissionen führen.
Zielsetzung
Hoch- und Niedermoore zählen zu den kohlenstoffreichsten Böden. Weite Teile der Moorgebiete in Niedersachsen – eines der moorreichsten Bundesländer Deutschlands – werden entwässert, um sie für den Torfabbau sowie die Land- und Forstwirtschaft nutzbar zu machen. Dadurch werden große Mengen an Treibhausgasen freigesetzt, die über Jahrtausende im Torfkörper gespeichert waren. Ziel dieses Förderprogramms ist, diese Moore als Kohlenstoffspeicher aber auch für die biologische Vielfalt zu erhalten.
Was wird gefördert?
Folgende Vorhaben werden gefördert:
- Wiedervernässung bzw. Optimierung des Wasserhaushaltes in Mooren
- Vorbereitende Maßnahmen zur Wiedervernässung bzw. Optimierung des Wasserhaushaltes in Mooren, z. B. Erstellung von Gutachten, Planungen, Öffentlichkeitsarbeit, Koordinations- und Beratungstätigkeiten, „Runde Tische“, Management- und Projektplanungsaufgaben, Monitoring und Erfolgskontrollen zur Optimierung von Vorhaben
- Entwicklung, Erprobung und Vorbereitung, um Vorhaben zur klimaschonenden Bewirtschaftung von Moorböden nachhaltig zu etablieren und im Zusammenhang stehende begleitende Forschung
- Pilotprojekte zur Erprobung von Paludikulturen bei „nasser“ Landbewirtschaftung
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form der Anteilsfinanzierung zur Projektförderung in Höhe von bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben in der Regionenkategorie „Stärker entwickelte Region“ und bis zu 85 % der förderfähigen Ausgaben in der Regionenkategorie „Übergangsregion“, in begründeten Ausnahmefällen jeweils bis zu 100 %.
Fördervoraussetzungen
Förderfähig sind unter anderem die Ausgaben für Erwerb, Bau, Personal oder Beschaffung. Nicht förderfähig sind allgemeine Verwaltungsausgaben (Personal- und Sachausgaben).