Mit diesem Förderprogramm werden die Errichtung und der Betrieb von Mobilitätszentralen unterstützt. Mobilitätszentralen sollen Menschen gezielt dahingehend beraten, verstärkt CO2-arme Beförderungsangebote des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu nutzen.
Zielsetzung
In erster Linie dient die Förderung dazu, den motorisierten Individualverkehr verstärkt durch CO2-arme Mobilitätsangebote sowie mit alternativen Antrieben ausgestattete Verkehrsmittel des ÖPNV zu ersetzen. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass Städte und regionale Zentren aus dem Umland besser erreicht werden können.
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Personalausgaben
- Sachausgaben, z. B. Büro- und Raumausstattung,
Telekommunikationskosten, Weiterbildungsangebote, Marketing - Ausgaben für Technik inkl. Call-Center-Funktion und Software
- Indirekte Ausgaben: Miete für Gebäude, Steuern und Versicherung
- Mobile Mobilitätszentralen
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Förderhöhe beträgt 600.000 Euro. Im Einzelfall kann dieser Höchstbetrag überschritten werden.
Fördervoraussetzungen
Antragsteller müssen ein schlüssiges, nachvollziehbares Konzept mit Angaben zu Zielen und Maßnahmen, Fortführung (insbes. Finanzierung) nach Ende der Förderung etc. vorlegen. Weitere Voraussetzungen für eine Förderung sind u. a. die Verringerung der verkehrsbedingten Emissionen.