Langzeitarbeitslosigkeit kann mit erheblichen persönlichen und familiären, gesundheitlichen und finanziellen Beeinträchtigungen verbunden sein. Das Armutsgefährdungsrisiko ist besonders hoch. Mit dem Förderprogramm „Qualifizierung und Arbeit“ werden Stabilisierungs- und Qualifizierungsprojekte und Modellprojekte unterstützt, die einen Beitrag zur beruflichen Integration von Arbeitslosen leisten.
Zielsetzung
Dieses Förderprogramm zielt darauf ab, Arbeitslosen und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nachhaltig den Weg zurück in den Arbeitsmarkt zu ebnen. Das soll natürlich auch bedarfsdeckend geschehen, sodass der Lebensunterhalt selbst und ohne fremde Hilfe bestritten werden kann. Geschehen soll das durch Qualifizierungs- und Stabilisierungsmaßnahmen und die Förderung von Modellprojekten, die der sozialpädagogischen Betreuung, beruflichen Qualifizierung, betrieblichen Erprobung, Vermittlung in Arbeit und stabilisierenden Nachbetreuung dienen.
Was wird gefördert?
Folgende Vorhaben werden gefördert:
- Qualifizierungen für Arbeitslose, insbesondere Geringqualifizierte
- Qualifizierungen auch für geflüchtete Menschen
- Modellprojekte, die sich auszeichnen durch neue Ansätze im Hinblick auf Zielgruppen, Methode und Konzeption
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der um die Erlöse reduzierten förderfähigen Gesamtausgaben.
Fördervoraussetzungen
Eine Vereinbarung zwischen Bildungseinrichtung und Jobcenter über den Eintritt von Teilnehmerinnen und Teilnehmern in das Projekt ist u. a. erforderlich. Die Projektlaufzeit für Stabilisierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen beträgt grundsätzlich bis zu 15 Monate. Davon sollen drei Monate auf die Nachbetreuung entfallen. Eine längere Dauer kann im Einzelfall genehmigt werden. Die Projektlaufzeit für Modellprojekte beträgt grundsätzlich bis zu 24 Monate.