Mit dieser Fördermaßnahme werden sogenannte Pro-Aktiv-Centren gefördert. Bei diesen handelt es sich um Beratungseinrichtungen, die jungen Menschen in problematischen Lebenslagen individuelle Einzelfallhilfe anbieten. Die Ursachen solcher Problemlagen sind vielfältig. Sie können zum einen aus dem persönlichen, privaten Umfeld resultieren, zum anderen vielleicht auch aus Perspektivlosigkeit bezogen auf den Arbeitsmarkt oder aufgrund defizitärer Bildung.
Zielsetzung
Ziel der Förderung ist es, junge Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf sozial zu stabilisieren und sie zur Bewältigung des Lebensalltags sowie zur Schaffung von Alltagsstrukturen zu befähigen. Damit leisten Pro-Aktiv-Centren einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation und zur sozialen wie auch beruflichen Eingliederung dieser Jugendlichen.
Was wird gefördert?
Folgende Vorhaben werden gefördert:
- Der Betrieb eines Pro-Aktiv-Centers
- Zusätzliche innovative und modellhafte Maßnahmen in Pro-Aktiv-Centren, die dazu beitragen, dass sich die Jugendberufshilfe weiterentwickelt
Wie wird gefördert?
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt. Der Bewilligungszeitraum beträgt 22 Monate.
Fördervoraussetzungen
Das Angebot in den Pro-Aktiv-Centren richtet sich an junge Menschen im Alter zwischen 14 und 27 Jahren.