Dieses Förderprogramm dient dem Auf- und Ausbau von regionalen Anlaufstellen einerseits für Frauen, die beruflich wieder einsteigen oder sich beruflich verändern wollen und andererseits für Betriebe, die an Fachkräftesicherung und familienbewusster Unternehmenskultur interessiert sind. Koordinierungsstellen sollen als Bindeglied zwischen der regionalen Wirtschaft, dem Arbeitsmarkt und den in ihrem Umfeld lebenden Frauen agieren. Zu den Kernaufgaben zählt etwa die individuelle Beratung von Frauen, insbesondere von Berufsrückkehrerinnen, geringfügig Beschäftigten sowie Frauen in Elternzeit.
Zielsetzung
Ziel ist es, die Ungleichgewichte auf dem Arbeitsmarkt zu Lasten von Frauen zu verringern und Strukturen zu stärken, die eine gleichberechtigte Teilnahme am Erwerbsleben ermöglichen. Regionale Betriebe sollen vernetzt, informiert und motiviert werden, um familienfreundliche Arbeitsbedingungen zu schaffen. So können qualifizierte Arbeitskräfte in der Region gehalten bzw. für die Region gewonnen werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Aufgaben der Koordinierungsstellen. Diese sind:
- lebensphasenorientierte Beratung von Frauen
- Initiierung von Informationsveranstaltungen sowie kurze Orientierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
- Aufbau und Pflege eines Verbundes von Unternehmen • Netzwerkarbeit und projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit
- Maßnahmen zu regionsspezifischen Herausforderungen (z. B. kooperative Zusammenarbeit von unterschiedlichen Akteuren, Bedarfserhebungen, Kampagnen)
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 85 % der förderfähigen Gesamtausgaben. (50 % ESF-Mittel, 35 % Landesmittel)
Alle Träger der Koordinierungsstellen müssen einen Eigenanteil von mindestens 15 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aufbringen.
Fördervoraussetzungen
Vor erstmaliger Antragsstellung muss eine Beratung durch die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) erfolgen.